Berechnung
von Verzugszinsen
Mit
unserem Mahnkostenrechner
errechnen Sie die Gerichtskosten, Anwaltskosten und
Nebenkosten eines Mahnbescheids.
Hier
können Sie auch taggenau die Verzugszinsen ermitteln lassen:
Fixer
Zinssatz mit 360 oder 365 Zinstagen pro Jahr
5%
bzw. 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der
Bundesbank, banküblich mit 360 Zinstagen / 30 Monatstage
Für
die Berechnung der Verzugszinsen können Sie sich an
nachfolgendem Beispiel orientieren.
Beispiel
Maler M führt einen Großauftrag für die Firma F
aus und erstellt eine Rechnung über 50.000 EUR am 28.9.2005.
Die Rechnung wird am gleichen Tag zur Post gegeben. Sie geht
einen Tag später bei F ein.
M räumt kein Zahlungsziel ein
Rechnungsdatum 28.9.2005
Zugang der Rechnung (Annahmen Postlaufzeit
3 Tage) 1.10.2005
Die Rechnung ist fällig bei Zugang =
1.10.2005
Der Verzug tritt nach Gesetz 30 Tage nach
Zugang und Fälligkeit ein, also am 31.10.2005.
Da F nicht zahlt, mahnt M am 14.11.2005 zum
zweiten mal und setzt eine neue Zahlungsfrist bis zum 25.11.2005.
In dieser Mahnung kann M folgende Verzugszinsen in Rechnung
stellen:
Für den Zeitraum 1.10. bis 31.10.2005
= 30 Tage
50.000 EUR x 5% x 30/360 Tage= 208,33 EUR
Für den Zeitraum 1.11.2005 bis
25.11.2005 = 24 Tage
50.000 EUR x 8,42% x 24/360 Tage = 280,67
EUR
Summe Verzugszinsen 489,00 EUR
Zusätzlich
kann M Mahngebühren verlangen (6 EUR sind in der Praxis
üblich).
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