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Berechnung von Verzugszinsen

Mit unserem Mahnkostenrechner errechnen Sie die Gerichtskosten, Anwaltskosten und Nebenkosten eines Mahnbescheids.



Hier können Sie auch taggenau die Verzugszinsen ermitteln lassen:

  • Fixer Zinssatz mit 360 oder 365 Zinstagen pro Jahr

  • 5% bzw. 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bundesbank, banküblich mit 360 Zinstagen / 30 Monatstage



Für die Berechnung der Verzugszinsen können Sie sich an nachfolgendem Beispiel orientieren.



Beispiel

Maler M führt einen Großauftrag für die Firma F aus und erstellt eine Rechnung über 50.000 EUR am 28.9.2005. Die Rechnung wird am gleichen Tag zur Post gegeben. Sie geht einen Tag später bei F ein.

M räumt kein Zahlungsziel ein

Rechnungsdatum 28.9.2005

Zugang der Rechnung (Annahmen Postlaufzeit 3 Tage) 1.10.2005

Die Rechnung ist fällig bei Zugang = 1.10.2005

Der Verzug tritt nach Gesetz 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit ein, also am 31.10.2005.



Da F nicht zahlt, mahnt M am 14.11.2005 zum zweiten mal und setzt eine neue Zahlungsfrist bis zum 25.11.2005. In dieser Mahnung kann M folgende Verzugszinsen in Rechnung stellen:

Für den Zeitraum 1.10. bis 31.10.2005 = 30 Tage

50.000 EUR x 5% x 30/360 Tage= 208,33 EUR

Für den Zeitraum 1.11.2005 bis 25.11.2005 = 24 Tage

50.000 EUR x 8,42% x 24/360 Tage = 280,67 EUR



Summe Verzugszinsen 489,00 EUR

Zusätzlich kann M Mahngebühren verlangen (6 EUR sind in der Praxis üblich).