Muster
Mahnschreiben
1) Erinnerung
In einem ersten Schritt wird
freundlich an die Rechnung erinnert, und zwar am besten per Fax,
zwei Tage vor Fälligkeit.
Praxis-Tipp
Weisen Sie hierbei nochmals dezent darauf hin, dass Sie ab dem
Fälligkeitstermin Zinsen verlangen werden. Fügen Sie
eine Rechnungskopie bei und bei schriftlicher Erinnerung
einen vorbereiteten Überweisungsträger.
2) Erste Mahnung
Im zweiten Schritt wird sieben Tage
nach Fälligkeit gemahnt. Nachfolgend finden Sie einen
Mustertext für die erste Mahnung, die eben nicht als solche
bezeichnet wird. Mahnkosten können in
diesem Schritt noch keine geltend gemacht werden, weil der
Schuldner noch nicht in Verzug ist, wohl aber bereits Zinsen,
wenn es sich um einen beiderseitig kaufmännisches Geschäft
handelt .
Sehr geehrte Damen
und Herren,
unsere Rechnung vom
03.07.05 war sofort zur Zahlung fällig. Leider ist sie bis
heute nicht von Ihnen bezahlt worden.
Sind Sie mit unserer
Leistung nicht zufrieden? Dann rufen Sie uns an. Andernfalls
freuen wir uns auf die Begleichung des offenen Forderungsbetrages
in Höhe von 116 000,00 EUR bis zum 31.7.05.
Mit freundlichen
Grüßen
Zweite und letzte Mahnung
Die zweite Mahnung sollte vier
Wochen nach Fälligkeit erfolgen. Hier können Sie
ebenfalls schon die üblichen Zinsen in Rechnung stellen
(siehe Berechnung der Verzugszinsen für den Zeitraum bis zum
Verzug) und ggf. eine Mahngebühr ausweisen. In Ihrer letzten
Mahnung sollten Sie sehr deutlich machen, dass jetzt Ende der
Mahnerei ist und ggf. auch noch Verzugszinsen berechnen.
Letzte Mahnung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
unsere Rechnung vom
03.08.05 war am 03.09.05 zur Zahlung fällig. Sie wurde von
Ihnen trotz Mahnung und Fristsetzung noch immer nicht bezahlt.
Schätzen Sie
unsere Arbeit? Wenn nicht, rufen Sie uns an. Andernfalls zahlen
Sie bitte bis zum 17.09.05 den offenen Betrag von nun
............ EUR. Denn als ...-Unternehmen sind wir keine Bank.
Unsere Forderung
setzt sich nunmehr folgendermaßen zusammen:
Sollten Sie bis zum
17.09.05 den Betrag nicht überwiesen haben, werden wir das
gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Bitte lassen Sie uns dies
vermeiden.
Mit freundlichen
Grüßen
Anmerkung zur
Berechnung der Verzugszinsen
Ab
3.9.2005 trat der Verzug ein, somit werden erhöhte
Verzugszinsen für den Zeitraum 3.9. bis 17.9.2005 (neues
Datum) = 14 Tage in Rechnung gestellt. In diesem Fall wurde sogar
darauf verzichtet, Zinsen für den Zeitraum ab Fälligkeit
bis zum gesetzlichen Verzug zu berechnen.
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